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Medienrecht Gesetze

Gesetze, Verordnungen, sonstige staatliche Richtlinien

Medienrecht (Urheberrecht, Jugendschutz ...)

Gesetze, Verordnungen und andere staatliche Richtlinien zum Datenschutz werden auf einer eigenen Seite angeboten.

Wappen Freistaat Bayern

Rechts-Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier sind eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verlinkt, die den rechtlichen Rahmen der Schule regeln. Nur wenige befassen sich mit Medien. Damit diese leichter gefunden werden können, weden die wichtigsten hier noch einmal einzeln verlinkt.

KMBek Schulische Infrastruktur und Internetzugang vom 14. Juli 2022

In dieser Bekanntmachung werden die wichtigsten medienrechtlichen Bestimmungen für die bayerischen Schulen zusammengefasst.

Diese beiden kultusministeriellen Bekanntmachungen bilden die konkrete Arbeitsgrundlage des Medien- und Computereinsatzes an bayerischen Schulen.

Urheberrechtsgesetz

Für die Schulen besonders wichtig sind die §§ 60a, 62 und 63.

Gesamtvertrag Vervielfältigung an Schulen vom 21.12.2022

Dieser Vertrag zwischen der VG Wort und den Kultusministerien der Länder regelt die Verwendung von Werken im Unterricht, die aus § 60a UrhG ausgeschlossen wurden.

Kunsturheberrechtsgesetz

Von diesem Gesetz aus dem Jahr 1907 gelten nur noch wenige Paragraphen, darunter die §§ 21 und 22, die das Recht am eigenen Bild definieren.

Jugendschutzgesetz

Beim Einsatz von Medien ist neben dem Urheberrecht und dem Datenschutz bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen (das sind die meisten Schüler) auch der Jugendschutz zu beachten. Der Jugend-Medienschutz wird im Abschnitt 3 geregelt.

Strafgesetzbuch (StGB):
Hier findet man eine Fülle von Paragraphen, die bei Cybermobbing, Umgang mit Sozialen Netzwerken und anderen Publikationen (vor allem im Internet) eine Rolle spielen (u. a. Beleidigung, Verbreitung von pornographischen Medien, Verletzung der Privatsphäre und der Vertraulichkeit des Worts)

Bei Schulverantaltungen mit Musik:

Merkblatt zur Abgrenzung vergütungsfreier Schulveranstaltungen

Nomalerweise muss für die Nutzung von Musik, insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen, eine GEMA-Gebühr bezahlt werden. Für Schulen gibt es Ausnahmen. Das Merkblatt zeigt genau auf, unter welchen Rahmenbedingungen schulische Veranstaltungen mit Musik gemafrei sind. Es gilt auch für die Vorführung von Filmen und Videos mit Musik.

Pauschalvertrag zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Der Vertrag regelt die Vergütung für Schulveranstaltungen mit Musik, wenn nicht alle Bedingungen für eine vollkommen vergütungsfreie Veranstaltung erfüllt sind. Die Gebühren sind relativ niedrig, aber der einzelne kommunale Sachaufwandsträger, der die Vorzüge in Anspruch nehmen möchte, muss dem Vertrag beigetreten sein.

Rundfunkbeitrag von Schulen (und anderen Einrichungen des Gemeinwohls)

Es handelt sich um eine Open Educational Resource (Offene Bildungsressource – OER).

Das „Global OER Logo“ von Jonathas Mello steht unter CC BY 3.0.